Warum dieses Projekt?
In erster Linie entstand das Projekt aus der Freude am Fotografieren, verbunden mit der Faszination des Alten und Verlassenen. Dazu kommt eine gesunde Portion Neugier und der Wunsch, solche Orte für die Nachwelt zumindest im Bild zu erhalten. Erst später bemerkten wir, dass es eine Szene für diese Art der Freizeitbeschäftigung gibt.
Es gibt zudem bereits zahlreiche Bücher und Bildbände, die sich mit der Faszination des Verfallenen befassen. Dies zeigt, dass offenbar ein breiteres Interesse an solchen Orten existiert und eine fotografische, teilweise auch künstlerische Konservierung zum Einen und ein tatsächlicher, realer Erhalt zum Anderen wünschenswert sind.
Urban Exploration
Eigentlich bezeichnet der Begriff der Urban Exploration (Stadterkundung) das weite Feld der Erforschung städtischen Raumes, Damit können Parkanlagen und andere leicht öffentlich zugängliche Einrichtungen gemeint sein. Im engeren Sinne sind aber wohl eher die verlorenen Orte (Lost places) gemeint, dort speziell Katakomben, Kanalisationen, verlassene U-Bahnen, Gebäude, Ruinen, Industriehallen und vieles mehr. Betrieben wird dies von privaten Personen, den sogenannten Urbexern.
Dabei geht es vor allem um die Faszination dieser Orte, dem Charme und der Ästhetik des Alten, des Verfallenen. Das Ziel ist, diese Orte zu erkunden und zu dokumentieren.
Ganz oben steht bei den Urbexern dabei, diese Orte zu bewahren – weder etwas zu verändern, noch zu zerstören. Nichts zu hinterlassen, außer den eigenen Fußabdrücken, die mit der Zeit wieder verschwinden. Die Orte werden geheim gehalten, um Vandalen von einem Besuch abzuhalten – soweit die Theorie.
Leider sprechen viele der vergessenen Orte eine andere Sprache. Vandalismus und blinde Zerstörungswut, der fehlende Respekt vor fremdem Eigentum und schlichtweg kriminelle Energie führen dazu, dass die vergessenen Orte ihren Charme, ihren Reiz verlieren und die Akzeptanz der friedlichen und spurlosen Erkundung mehr und mehr gegen Null geht.
Die rechtliche Seite
Urban Exploration bewegt sich oft in rechtlichen Grauzonen. Hausfriedensbruch trifft immer dann zu, wenn der Eigentümer des Ortes keine Erlaubnis zum Betreten gegeben hat und Urheberrechtsverletzungen könnten beim Veröffentlichen der Fotos eine Rolle spielen. Eine sehr ausführliche Darstellung findet man hier.
VergesseneOrte.com legt ausdrücklich großen Wert auf rechtlich einwandfreies Vorgehen. Wir versuchen immer, die Genehmigung des Eigentümers, sofern dieser ermittelbar ist, einzuholen.
Wir halten nichts von solchen Leuten, die fremdes Eigentum nicht respektieren – egal wie verfallen es auch sein mag. Für uns ist immer das Einverständnis des Besitzers von großer Bedeutung, wenn wir fremdes Eigentum betreten. Kann das Einverständnis nicht eingeholt werden, beschränken wir uns eben auf frei zugängliche Bereiche gemäß § 59 UrhG.
In eigener Sache
Mittlerweile wird es Privatpersonen fast unmöglich gemacht, eine Internetseite rechtssicher nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu unterhalten. Ich überlege daher schon länger, das Projekt einzustellen und die Seite vom Netz zu nehmen. Auf der anderen Seite sind weit mehr als 100.000 Besucher und die rege Nutzung der Kommentare doch ein Zeichen dafür, dass Gefallen an der Seite gefunden wird.
Die Vorgaben zu Cookie-Einwilligungen erfordern einen erheblichen Aufwand. So wundert es dann auch nicht, dass Dienstleister wie Pilze aus dem Boden schießen, die rechtssichere Cookie Lösungen anbieten und sich das Ganze dann leider auch teuer bezahlen lassen.
Auch wenn nur 1 % der über 100.000 Besucher einen einzigen Euro spenden würden, wäre der Fortbestand der Seite über Jahre gesichert. Denkt einfach darüber nach – falls das überhaupt jemand bis zu Ende liest.